Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer:
a) über einen eidgenössischen Fachausweis Baubiologin / Baubiologe oder eine gleichwertige Qualifikation verfügt und seit dem Erwerb des Fachausweises mindestens 2 Jahre einschlägige Berufspraxis nachweisen kann;
oder
über einen Fachausweis einer Berufsprüfung, ein Diplom einer höheren Fachprüfung, einer höheren Fachschule oder eine gleichwertige Qualifikation in einem Beruf der Baubranche in den Berufsfeldern Bau, Gebäudetechnik, Holz / Innenausbau und Planung / Konstruktion verfügt und mindestens 5 Jahre einschlägige Berufspraxis vorweisen kann;
oder
über einen Abschluss oder einer gleichwertigen Qualifikation in einem bauspezifischen Bereich einer anerkannten Hochschule und mindestens 5 Jahre einschlägige Berufspraxis vorweisen kann;
oder
über einen anderen Abschluss auf tertiärer Stufe oder eine gleichwertige Qualifikation verfügt und mindestens 5 Jahre einschlägige Berufspraxis vorweisen kann;
und
b) über die erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügt.
Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr nach Ziff. 3.41 und die rechtzeitige sowie vollständige Abgabe der Diplomarbeit.