Zulassungsbedingungen

Zulassungs-
bedingungen

Zulassungsbedingungen für die Höhere Fachprüfung für Experte*in für gesundes und nachhaltiges Bauen

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer:

a) über einen eidgenössischen Fachausweis Baubiologin / Baubiologe oder eine gleichwertige Qualifikation verfügt und seit dem Erwerb des Fachausweises mindestens 2 Jahre einschlägige Berufspraxis nachweisen kann;

oder

über einen Fachausweis einer Berufsprüfung, ein Diplom einer höheren Fachprüfung, einer höheren Fachschule oder eine gleichwertige Qualifikation in einem Beruf der Baubranche in den Berufsfeldern Bau, Gebäudetechnik, Holz / Innenausbau und Planung / Konstruktion verfügt und mindestens 5 Jahre einschlägige Berufspraxis vorweisen kann;

oder

über einen Abschluss oder einer gleichwertigen Qualifikation in einem bauspezifischen Bereich einer anerkannten Hochschule und mindestens 5 Jahre einschlägige Berufspraxis vorweisen kann;

oder

über einen anderen Abschluss auf tertiärer Stufe oder eine gleichwertige Qualifikation verfügt und mindestens 5 Jahre einschlägige Berufspraxis vorweisen kann;

und

b) über die erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügt.

Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr nach Ziff. 3.41 und die rechtzeitige sowie vollständige Abgabe der Diplomarbeit.